Es gibt einen Plan, der viele Krypto-Anleger in Deutschland richtig Geld kosten könnte. Und kaum einer redet drüber.
Bisher ist die Regel einfach. Wer Bitcoin oder andere Coins länger als ein Jahr hält, zahlt beim Verkauf keine Steuer auf den Gewinn. Ein Jahr liegen lassen, steuerfrei raus. Das steht so im Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes.
Genau das soll sich ändern. Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Idee: Die einjährige Haltefrist fällt weg. Krypto-Gewinne werden dann wie Kapitalerträge behandelt. Heißt rund 26 Prozent Steuer, Kapitalertragsteuer plus Soli, bei manchen noch Kirchensteuer obendrauf. Und zwar egal, ob du einen Tag oder zehn Jahre hältst.
Gelten soll das für Coins, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden.
Jetzt kommt der Teil, den du kennen solltest. Es ist ein Bestandsschutz geplant. Alles, was du bis zum 31. Dezember 2026 kaufst, soll in der alten Regel bleiben. Also weiter nach einem Jahr steuerfrei. Die genaue Ausgestaltung ist laut den Quellen noch nicht in Stein gemeißelt, aber die Richtung ist klar: Altbestände sollen geschützt sein.
Und jetzt das Wichtigste, damit hier keiner auf dünnes Eis läuft: Das ist noch nicht beschlossen. Es ist ein Entwurf. Er ist noch nicht durch den Bundestag, es gibt Gegenwind, und Entwürfe ändern sich. Niemand sollte so tun, als wäre das schon geltendes Recht.
Warum das überhaupt kippen soll und was davon „Steuergerechtigkeit“ ist, haben wir an anderer Stelle auseinandergenommen.
Deshalb der ehrliche Satz zum Schluss: Wir sagen dir nicht, was du tun sollst. Wir sagen dir, was geplant ist. Ob du dieses Jahr noch kaufst, später, oder gar nicht — das entscheidest du. Und für die konkrete Steuerfrage fragst du einen Steuerberater, nicht einen Typen mit Bitcoin-Cap im Internet.
Wie der Unterschied zwischen Bitcoin direkt und über die Börse aussieht, liest du unter „Not your keys, not your coins“.