„Die frieren dein Geld ein!“ Den Satz hörst du gerade überall. Er macht Angst, erklärt aber nichts. Also haben wir nachgeschaut, was wirklich im Gesetz steht.
Fangen wir mit dem Teil an, der stimmt. Geht eine Bank pleite, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung: bis zu 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank. So steht es im Einlagensicherungsgesetz. Alle deine Konten bei derselben Bank werden dabei zusammengerechnet. Ausgezahlt wird spätestens sieben Arbeitstage, nachdem die Finanzaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat.
Jetzt kommt der Teil, der fast immer weggelassen wird. „Eingefroren“ steht in keinem Gesetz. Das Wort wird für ganz verschiedene Dinge benutzt. Die BaFin kann eine wackelnde Bank per Moratorium dichtmachen. Dann kommst du an nichts mehr ran, keine Abhebung, keine Überweisung. Etwas völlig anderes ist die Pfändung: Da sperren Finanzamt oder Gericht dein Konto, weil du jemandem Geld schuldest.
Und hier wird es spannend. Das Moratorium ist oft nur die Vorstufe zur Pleite. Dauert es länger als sechs Wochen, muss die BaFin den Entschädigungsfall feststellen, und dann greift die Einlagensicherung doch. Bei der Greensill Bank lief es genau so, nur schneller: Moratorium am 3. März 2021, Entschädigungsfall am 16. März. Bei einer Pfändung hilft dir dagegen keine Einlagensicherung der Welt. Die schützt dich vor der Pleite deiner Bank, nicht vor deinen eigenen Schulden.
Wer das alles in einen Topf wirft, erzählt Bullshit. Moratorium heißt nicht „alles weg“, Pfändung heißt nicht „der Staat klaut“. Und genau solche Panik-Sätze können eine Bank erst ins Wanken bringen — ein Wort kann eine Bank töten.
Bleibt die Grenze. Was über 100.000 Euro liegt, ist gesetzlich nicht gesichert. Mit einer Ausnahme: Hast du gerade deine selbst genutzte Wohnung verkauft oder eine Abfindung bekommen, sind diese Beträge vorübergehend bis 500.000 Euro geschützt. Private Banken haben zusätzlich freiwillige Sicherungsfonds. Darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Ein Versprechen ist eben kein Gesetz. Wie du größere Summen verteilst, klärst du mit jemandem, der dich beraten darf.
Und dann ist da noch der Punkt, über den kaum einer nachdenkt. Dein Kontoguthaben liegt nicht in einer Schublade mit deinem Namen. Rechtlich ist es eine Forderung gegen die Bank. Du hast ihr dein Geld geliehen, die Einlagensicherung ist die Versicherung auf diesen Kredit. Bitcoin in eigener Verwahrung hat keine Einlagensicherung. Er braucht auch keine, weil keine Bank dazwischensitzt, die pleitegehen kann.
Merk dir also: Pleite ist nicht gleich eingefroren. Und statt „Frieren die mein Geld ein?“ frag lieber: Wem hast du dein Geld eigentlich geliehen?
Passend dazu Karte 3: „Pete der Selbstverwahrer — Deine Keys, dein Bitcoin. Sonst nur ein Versprechen.“